

Mehr als nur Stühle rücken
Bestuhlungspläne werden oft unterschätzt – dabei sind sie aus brandschutztechnischer Sicht ein zentrales Element der Sicherheitsplanung. Ob bei Veranstaltungen, in Schulen, Versammlungsstätten, Kinos oder Konferenzräumen: Ein korrekt geplanter Bestuhlungsplan kann im Ernstfall entscheidend sein. Es geht nicht nur um Ordnung – es geht um Orientierung, Evakuierung und letztlich: Menschenleben.

Planung für mehr Sicherheit
Raumoptimierung
Maximale Ausnutzung des Raums, um die Teilnehmerzahl zu maximieren.
Geordnete Evakuierung ermöglichen
Sitzreihen dürfen nicht zu lang sein und müssen Zwischenabstände aufweisen, damit sich Personen schnell und ohne Stolpergefahr in Sicherheit bringen können.
Zugänglichkeit
Berücksichtigung von Fluchtwegen und Barrierefreiheit für alle Teilnehmer.
Flexible Anpassungen
Pläne können je nach Art der Veranstaltung angepasst werden.
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Veranstaltung
Temporäre Änderungen sind genehmigungspflichtig

Zwischen Sitzkomfort und Fluchtweg
Spezialisierte Materialien
Auch ein kurzfristiges Verschieben oder Hinzustellen von Sitzplätzen kann genehmigungspflichtig sein – denn es beeinflusst Fluchtwege.
Barrierefreiheit muss mitgedacht werden
Rollstuhlplätze, Begleitpersonen und barrierefreie Wege müssen integriert, ausgeschildert und leicht zugänglich sein.
Ein Bestuhlungsplan ist kein Standbild
Je nach Veranstaltungstyp (z. B. Konzert vs. Vortrag) braucht es unterschiedliche Varianten – idealerweise im Wechsel sofort verfügbar.
Geplant bis zum letzten Platz

Frequently Asked Questions
In der Regel der Betreiber der Versammlungsstätte. Für genehmigungspflichtige Pläne sollte ein Fachplaner oder Brandschutzbeauftragter hinzugezogen werden.
Nein, aber bei bestimmten Veranstaltungsgrößen, abweichenden Nutzungen oder bei nicht ortsfesten Versammlungsstätten ist eine Genehmigung durch das Bauamt oder die Feuerwehr erforderlich.
Ja – laut MVStättV sind maximal 20 Sitzplätze pro Reihe erlaubt, sofern ein beidseitiger Zugang besteht. Bei einseitigem Zugang reduziert sich die Zahl.
Neben zivilrechtlicher Haftung kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen – vor allem, wenn Menschen zu Schaden kommen.
Ja – hier gelten ähnliche Grundprinzipien wie bei geschlossenen Räumen. Auch draußen müssen Rettungswege, Zugang für Einsatzkräfte und Platzanordnung geregelt sein.
Immer dann, wenn sich die Raumstruktur, die Technik oder die Art der Veranstaltung ändert. Eine regelmäßige Prüfung ist auch im Rahmen der Betreiberverantwortung empfehlenswert.
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