Bestuhlungspläne

Mehr als nur Stühle rücken

Bestuhlungspläne werden oft unterschätzt – dabei sind sie aus brandschutztechnischer Sicht ein zentrales Element der Sicherheitsplanung. Ob bei Veranstaltungen, in Schulen, Versammlungsstätten, Kinos oder Konferenzräumen: Ein korrekt geplanter Bestuhlungsplan kann im Ernstfall entscheidend sein. Es geht nicht nur um Ordnung – es geht um Orientierung, Evakuierung und letztlich: Menschenleben.

Wenn jede Lücke zur Gefahr wird
Kernfunktionen

Planung für mehr Sicherheit

Raumoptimierung

Maximale Ausnutzung des Raums, um die Teilnehmerzahl zu maximieren.

Geordnete Evakuierung ermöglichen

Sitzreihen dürfen nicht zu lang sein und müssen Zwischenabstände aufweisen, damit sich Personen schnell und ohne Stolpergefahr in Sicherheit bringen können.

Zugänglichkeit

Berücksichtigung von Fluchtwegen und Barrierefreiheit für alle Teilnehmer.

Flexible Anpassungen

Pläne können je nach Art der Veranstaltung angepasst werden.

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Veranstaltung

Der Bestuhlungsplan muss in den Unterlagen der Versammlungsstätte geführt, bei Veranstaltungen vorgelegt und ggf. genehmigt werden – je nach Landesbauordnung.

Perfekt für:

Gesundheitseinrichtungen
Gewerbliche Gebäude
Öffentliche Gebäude
Industrieanlagen
Wohngebäude
Verkehrsbauten
Sonderbauten

Temporäre Änderungen sind genehmigungspflichtig

Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten
Schnelles Handeln im Ernstfall
Rechtliche Absicherung
Steigert die Sicherheit der Gäste und sorgt für einen reibungslosen Ablauf

Zwischen Sitzkomfort und Fluchtweg

Spezialisierte Materialien

Auch ein kurzfristiges Verschieben oder Hinzustellen von Sitzplätzen kann genehmigungspflichtig sein – denn es beeinflusst Fluchtwege.

Barrierefreiheit muss mitgedacht werden

Rollstuhlplätze, Begleitpersonen und barrierefreie Wege müssen integriert, ausgeschildert und leicht zugänglich sein.

Ein Bestuhlungsplan ist kein Standbild

Je nach Veranstaltungstyp (z. B. Konzert vs. Vortrag) braucht es unterschiedliche Varianten – idealerweise im Wechsel sofort verfügbar.

Technisch

Geplant bis zum letzten Platz

CAD-gestützte Planung

Digitale Planungstools sorgen für millimetergenaue Anordnung der Sitzplätze – mit Simulation von Fluchtwegen und Bewegungsszenarien.

Muster-Versammlungsstätten-verordnung (MVStättV)

Diese bundesweit gültige Richtlinie legt Mindestabstände, Platzanzahlen, Gangbreiten und mehr fest – und ist für den Plan verpflichtend.

Dynamische Sitzkonzepte mit Schnellumbau-Funktion

Modulare Systeme erlauben schnelles Anpassen von Sitzplänen – wichtig für multifunktionale Räume mit wechselndem Veranstaltungsformat.

Brandschutz in Verbindung mit Veranstaltungstechnik

Sitzplätze dürfen nicht mit Verkabelung, Lautsprecherständern oder anderen technischen Aufbauten kollidieren – der Plan muss mitdenken.

Frequently Asked Questions

Wer ist für die Erstellung eines Bestuhlungsplans verantwortlich?

In der Regel der Betreiber der Versammlungsstätte. Für genehmigungspflichtige Pläne sollte ein Fachplaner oder Brandschutzbeauftragter hinzugezogen werden.

Muss jeder Plan von der Behörde genehmigt werden?

Nein, aber bei bestimmten Veranstaltungsgrößen, abweichenden Nutzungen oder bei nicht ortsfesten Versammlungsstätten ist eine Genehmigung durch das Bauamt oder die Feuerwehr erforderlich.

Gibt es eine Maximalanzahl an Stühlen pro Reihe?

Ja – laut MVStättV sind maximal 20 Sitzplätze pro Reihe erlaubt, sofern ein beidseitiger Zugang besteht. Bei einseitigem Zugang reduziert sich die Zahl.

Was passiert, wenn der Plan im Notfall nicht eingehalten wurde?

Neben zivilrechtlicher Haftung kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen – vor allem, wenn Menschen zu Schaden kommen.

Gibt es Bestuhlungspläne auch für Freiluftveranstaltungen?

Ja – hier gelten ähnliche Grundprinzipien wie bei geschlossenen Räumen. Auch draußen müssen Rettungswege, Zugang für Einsatzkräfte und Platzanordnung geregelt sein.

Wie oft muss ein Bestuhlungsplan überprüft oder aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich die Raumstruktur, die Technik oder die Art der Veranstaltung ändert. Eine regelmäßige Prüfung ist auch im Rahmen der Betreiberverantwortung empfehlenswert.

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