

Orientierung, wenn alles dunkel ist
Im Ernstfall zählt jede Sekunde – Panik, Dunkelheit und Orientierungslosigkeit sind gefährlich. Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass Fluchtwege sichtbar bleiben, Unfälle vermieden werden und Evakuierungen schnell und sicher ablaufen können. Sie schützt Leben – unabhängig von der Gebäudegröße oder -nutzung.

Mehr als Licht
Automatische Aktivierung bei Stromausfall
Die Notbeleuchtung schaltet sich ein, sobald die Hauptstromversorgung unterbrochen wird.
Erkennung und Orientierung in Gefahrensituationen
Kennzeichnet Rettungswege, Ausgänge und sicherheitsrelevante Einrichtungen.
Akku- oder Zentralbatteriesysteme
Je nach Anforderung individuell planbar – für maximale Ausfallsicherheit.
Pflicht in vielen Gebäudetypen
Z. B. in Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Arbeitsstätten oder Hotels.
Verlässlich. Sichtbar. Lebenswichtig.
Unverzichtbar für den Ernstfall

Sicherheit in der Dunkelheit
Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht
Sicherheitsbeleuchtungen müssen monatlich auf Funktion geprüft und jährlich einem vollständigen Test unterzogen werden.
Normen und Vorschriften
DIN EN 1838 und ASR A3.4/3 definieren die Anforderungen – je nach Gebäudetyp gelten unterschiedliche Anforderungen an Lichtstärke, Fluchtwegkennzeichnung und Dauerbetrieb.
Lebensretter im Notfall
Sie umfasst spezielle Leuchten und Systeme, die bei Stromausfall automatisch einspringen. Sie aktiviert sich automatisch bei Stromausfall und leitet zuverlässig zu Ausgängen, Rettungswegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen.
Durchdachte Technik

Frequently Asked Questions
Ja, bei Bedarf sind auch Systeme mit Dauerschaltung möglich – etwa zur besseren Orientierung oder bei komplexen Fluchtwegen.
Meist Lithium-Ionen- oder NiMH-Akkus mit langer Lebensdauer und integrierter Ladeüberwachung.
Nur in Sonderfällen, z. B. bei Hochhäusern oder Gebäuden mit Gemeinschaftsflächen wie Tiefgaragen – in der Regel aber nicht in normalen Wohnungen.
Per manuellem Funktionstest oder automatisch über eine zentrale Überwachungseinheit mit Prüflogbuch.
Ja – Rettungszeichenleuchten müssen klar erkennbar und normgerecht beschildert sein (z. B. Piktogramme nach DIN EN ISO 7010).
Sicherheitsbeleuchtungen sorgen dafür, dass Personen Räume und Gebäude im Notfall sicher verlassen, Arbeitsabläufe beendet und Rettungs- oder Brandbekämpfungseinrichtungen gefunden werden können. Als Betreiber sind Sie verantwortlich für: Einweisung & Schulung: Alle relevanten Personen müssen in die Bedienung der Anlage eingewiesen sein und regelmäßig geschult werden. Dokumentation & Prüfbuch: Führen Sie ein Prüfbuch, in dem alle Prüfungen, Störungen, Änderungen und Wartungen dokumentiert werden. Aufbewahrungspflicht mindestens 5 Jahre. Regelmäßige Prüfungen: Täglich: Sichtprüfung der Anzeigen am Gerät oder zentralem Meldetableau. Wöchentlich: Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung inklusive Ersatzstromquelle. Monatlich: Zusätzliche Kontrolle aller Leuchten, Überwachungseinrichtungen und Generatoren. Jährlich: Prüfung der Leuchten über volle Betriebsdauer, Batterien und Ladeeinrichtungen. Mindestens alle 3 Jahre: Messung der Beleuchtungsstärke nach EN 1838, wiederkehrende Prüfung durch anerkannte Sachverständige. Mängelbeseitigung: Festgestellte Defekte müssen unverzüglich behoben werden. Normen & Vorschriften: Betreiberpflichten ergeben sich u. a. aus ArbStättV, BetrSichV, TRBS 1203, DIN VDE 0105-100, EN 50172, DIN EN 1838 und VDI 3810. Die Einhaltung dieser Pflichten stellt die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung sicher und schützt Personen im Notfall.
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